19.07.2024

IG METALL UND ZVEH INFORMIEREN: AB 01.01.2025 NEUE MINDESTENTGELTE FÜR FACHKRÄFTE IM E-HANDWERK

Neuer Tarifvertrag trägt wachsender Bedeutung der e-handwerklichen Arbeit Rechnung und sorgt dafür, dass diese künftig attraktiv bleibt.

Neuen Tarifvertrag für die E-Handwerke unterzeichnet: Nadine Boguslawski (Tarif-Vorständin IG Metall) und Stefan Ehinger (ZVEH-Präsident). Bild: IG Metall
Neuen Tarifvertrag für die E-Handwerke unterzeichnet: Nadine Boguslawski (Tarif-Vorständin IG Metall) und Stefan Ehinger (ZVEH-Präsident).Bild: IG Metall
  • Neue Branchenmindestentgelte: Plus von 3,3 Prozent und 12,4 Prozent über gesetzlichem Mindestlohn
  • Tarifabschluss soll für alle Beschäftigte der Branche allgemeinverbindlich werden
  • IG Metall: „Gewerkschaftliches Engagement zahlt sich aus und sichert Arbeitsbedingungen.“
  • ZVEH: Angemessenes Branchenmindestentgelt nutzt Beschäftigten und Unternehmen.

Die Beschäftigten der Elektrohandwerke erhalten ab 1. Januar 2025 höhere Mindestentgelte. Darauf haben sich der IG Metall-Vorstand und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) im Rahmen eines neuen Tarifvertrags geeinigt. Danach steigen die tariflichen Mindestlöhne zum Jahreswechsel um 3,3 Prozent auf 14,41 Euro pro Stunde. Sie liegen damit um 12,4 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn von dann 12,82 Euro. Bis 2028 erhöhen sich die Mindestentgelte im Vergleich zu heute stufenweise insgesamt um 15,4 Prozent auf 16,10 Euro.

Nadine Boguslawski, Tarif-Vorständin der IG Metall, sagte: „Gewerkschaftliches Engagement zahlt sich auf dem Gehaltszettel aus. Ein vernünftiges Branchenmindestentgelt schützt vor Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung. Sozialpartnerschaftliche Tarifverträge sichern die Arbeitsbedingungen und damit die Zukunft der Branche.“

Stefan Ehinger, ZVEH-Präsident: „Unsere Betriebe und deren Beschäftigten sind als Klimaschützer und Fortschrittmacher im Einsatz. Ihr Know-how ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung von Energiewende und Digitalisierung. Eine faire und angemessene Bezahlung trägt der wachsenden Bedeutung der e-handwerklichen Arbeit Rechnung und sorgt dafür, dass unser Gewerk auch in Zukunft attraktiv für Fach- und Nachwuchskräfte bleibt.“

IG Metall und ZVEH streben an, auch diesen Tarifabschluss vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Damit würde er für über 520.000 Beschäftigte in allen Betrieben der Elektrohandwerke eine neue Lohnuntergrenze einziehen.

Quelle: IG Metall / ZVEH